Die Ratssitzungen dürfen nicht einfach nach 3 Stunden beendet werden. Der Ratsbeschluss vom 14.09.2023 ist damit unwirksam.

Einige Ratssitzungen dauerten bis in die tiefen Abendstunden. Oft haben wir schon bis weit nach 23 Uhr getagt. Daher hatten CDU, Grüne, FDP und Pro Barterode-Wibbecke den Antrag gestellt, die Sitzungen nach 3 Stunden abzubrechen. Zu diesem Thema gibt es bereits einen Bericht. Wir haben ihn nochmal verlinkt.

Der Bürgermeister Holger Frase hatte schon in der Sitzung darauf hingewiesen, dass er eine Unterbrechung der Sitzung für "rechtlich schwierig" halte. Unterbrechungen sind nur für Minuten oder Stunden möglich, nicht aber für Tage oder gar eine ganze Woche. In einem solchen Fall schreibt §88 NKomVG vor, dass die Sache der Kommunalaufsicht zur Klärung vorgelegt werden muss.

Diese haben nun bestätigt, dass eine Unterbrechung unzulässig ist. Der Abbruch einer Sitzung hingegen ist grundsätzlich möglich. Dafür muss aber ein wichtiger Grund vorliegen. Wichtige Gründe sind beispielsweise ein Feuer im Rathaus oder Vergleichbares, aber gerade nicht die Sitzungsdauer. Somit darf also auch kein Abbruch der Sitzung beschlossen werden. Die Tagesordnung muss abgearbeitet werden.

Als Fazit kann also festgehalten werden, wenn etwas auf der Tagesordnung steht, muss der Rat sich damit auch beschäftigen. Die nächste Sitzung ist am 30.11.2023. Dort muss der Bürgermeister die Entscheidung der Kommunalaufsicht bekannt geben, dass der Beschluss unzulässig ist.