
20. Februar 2023: Flächenziele beim Ausbau der Windenergie
Seit dem 01.02.2023 gilt das das neue Wind-an-Land-Gesetz. Zusammen mit dem Windflächenbedarfsgesetz des Bundes, wird darin vorgeschrieben, dass Niedersachsen 2,2% seiner Fläche für Windenergie ausweisen muss. Die Landesregierung hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Dafür wurden zunächst die Potenziale der einzelnen Landkreise ermittelt. Der Landkreis Göttingen beispielsweise verfügt über eine Fläche von 4,94%, welche für Windkraftanlagen möglich wäre.
In einem zweiten Schritt wird dann jedem Landkreis eine Mindestfläche zugewiesen, um die 2,2% landesweit zu erreichen. So haben beispielsweise drei Landkreis mehr als 4% ihrer Fläche für Windkraftanlagen vorzuhalten. Dies sind Landkreis Rotenburg (Wümme) mit 4,89%, Landkreis Uelzen mit 4,79% und Landkreis Lüneburg mit 4,72%. In unserer Region sind hingegen eher geringe Flächen vorzuhalten. So muss beispielsweise der Landkreis Holzminden 0,38%, der Landkreis Northeim 0,82 %, die Stadt Göttingen 0,32% und der Landkreis Göttingen 0,98% ausweisen.

Was dies konkret für die 18 Gemeinden des Landkreises Göttingen
bedeutet, kann aktuell noch nicht abschließend festgestellt werden. Die
bisherige Planung des Landkreises findet sich im Regionalem
Raumordungsprogramm (RROP) 2020 wieder. Dort sieht der Landkreis eine
Fläche von 1,34% für Windenergie vor. Dies entspricht drei Flächen auf
dem Gemeindegebiet des Flecken Adelebsens. Hinzu kommt eine Fläche
zwischen Güntersen und Dransfeld, die in unmittelbarer Nähe zur
Gemeindegrenze steht. Zu diesem RROP-Entwurf gab es ausgesprochen viele
Eingaben. Insgesamt sind laut Landkreis Göttingen 8.500 Stellungnahmen
eingegangen. Diese verringern die ursprünglich vorgesehenen Flächen
erheblich. Doch eines dürfte klar sein, das Flächenziel von 0,98% wird
der Landkreis erfüllen können.
Nachdem nun die
Flächenziele bekannt sind, wird der Landkreis Göttingen seine bisherige
Planung überarbeiten und den neuen Voraussetzungen anpassen. Soweit
neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir wieder berichten. Aktuell kann
man auf der Homepage des Landkreises die derzeitige Planung zum RROP
nachlesen. Hierfür einfach den beigefügten Link nutzen.