Am 06. Feburar 2023 hat das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Flächenziele für Niedersachsen vorgelegt.

Seit dem 01.02.2023 gilt das das neue Wind-an-Land-Gesetz. Zusammen mit dem Windflächenbedarfsgesetz des Bundes, wird darin vorgeschrieben, dass Niedersachsen 2,2% seiner Fläche für Windenergie ausweisen muss. Die Landesregierung hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Dafür wurden zunächst die Potenziale der einzelnen Landkreise ermittelt. Der Landkreis Göttingen beispielsweise verfügt über eine Fläche von 4,94%, welche für Windkraftanlagen möglich wäre.

In einem zweiten Schritt wird dann jedem Landkreis eine Mindestfläche zugewiesen, um die 2,2% landesweit zu erreichen. So haben beispielsweise drei Landkreis mehr als 4% ihrer Fläche für Windkraftanlagen vorzuhalten. Dies sind Landkreis Rotenburg (Wümme) mit 4,89%, Landkreis Uelzen mit 4,79% und Landkreis Lüneburg mit 4,72%. In unserer Region sind hingegen eher geringe Flächen vorzuhalten. So muss beispielsweise der Landkreis Holzminden 0,38%, der Landkreis Northeim 0,82 %, die Stadt Göttingen 0,32% und der Landkreis Göttingen 0,98% ausweisen.

Flächen 1-3

Was dies konkret für die 18 Gemeinden des Landkreises Göttingen bedeutet, kann aktuell noch nicht abschließend festgestellt werden. Die bisherige Planung des Landkreises findet sich im Regionalem Raumordungsprogramm (RROP) 2020 wieder. Dort sieht der Landkreis eine Fläche von 1,34% für Windenergie vor. Dies entspricht drei Flächen auf dem Gemeindegebiet des Flecken Adelebsens. Hinzu kommt eine Fläche zwischen Güntersen und Dransfeld, die in unmittelbarer Nähe zur Gemeindegrenze steht. Zu diesem RROP-Entwurf gab es ausgesprochen viele Eingaben. Insgesamt sind laut Landkreis Göttingen 8.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese verringern die ursprünglich vorgesehenen Flächen erheblich. Doch eines dürfte klar sein, das Flächenziel von 0,98% wird der Landkreis erfüllen können.


Nachdem nun die Flächenziele bekannt sind, wird der Landkreis Göttingen seine bisherige Planung überarbeiten und den neuen Voraussetzungen anpassen. Soweit neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir wieder berichten. Aktuell kann man auf der Homepage des Landkreises die derzeitige Planung zum RROP nachlesen. Hierfür einfach den beigefügten Link nutzen.

Weitere Infos zum RROP des Landkreises Göttingen