Die Landesregierung hat den Wahltag festgelegt. Gewählt wird am 13.09.2026. Bei den Kommunalwahlen werden Landrat/Landrätin, Bürgermeister*in, Kreistag, Gemeinderat und Ortsrat gewählt. Wählen dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag 16 Jahre alt sind.

Die einzelnen Gremien wollen wir euch kurz vorstellen.

 

Landratsamt

Die Amtszeit vom Landrat Marcel Riethig läuft zum 30.10.2026 aus. Aktuell belief sich diese auf 5 Jahre. Aufgrund einer neuerlichen gesetzlichen Änderung, beträgt sie nun 8 Jahre. Alle 19 Städte und Gemeinden des Landkreises Göttingen wählen am 13.09.2026 aus den Kandidaten*innen einen neuen Landrat/Landrätin. Bekommt ein Bewerber oder eine Bewerberin nicht die erforderlichen 50%, gibt es zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.

 

Kreistag

Der Kreistag besteht aus 66 Abgeordneten und dem Landrat. Auch die Abgeordneten müssen neu gewählt werden, allerdings nur für 5 Jahre. Die neue Amtszeit geht dann also bis zum 30.10.2031. Adelebsen wird mit Bovenden und Friedland eine gemeinsame Liste erstellen. Die Kandidaten*innen mit den meisten Stimmen kommen in den Kreistag. Aktuell sind zwei Kreistagsabgeordnete aus unserer Gemeinde im Kreistag vertreten. Margrit Wolter von der SPD ist eine davon.

 

Bürgermeisteramt

Auch von den Bürgermeistern ist die Amtszeit wieder auf 8 Jahre verlängert worden. Doch in Adelebsen wurde Bürgermeister Holger Frase bis zum 30.10.2031 gewählt. Diese Wahl entfällt diesmal. Erst bei der nächsten Kommunalwahl steht die Wahl für dieses Amt an.

 

Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht aus 18 Ratsmitgliedern und unserem Bürgermeister. Im aktuellen Rat sind 4 Fraktionen vertreten. Die SPD ist die größte Fraktion. Wählen können hier alle Bürger und Bürgerinnen, die 16 Jahre alt sind und länger als 3 Monate in der Gemeinde Adelebsen gemeldet sind. Gewählt werden können Personen aus allen sieben Ortschaften der Gemeinde. Sie müssen jedoch 18 Jahre alt sein.

Wahlen

Ortsräte

In jedem Ort sind Ortsratsmitglieder zu wählen. Die Größe der Ortschaft entscheidet über die Anzahl der Ratsmitglieder. Es sind mindestens 5. Für den größten Ort, Adelebsen, sind es sogar 9 Ortsratsmitglieder.

Auch hier kann man erst gewählt werden, wenn man 18 Jahre alt ist. Wahlberechtigt ist man hingegen schon mit 16 Jahren.

 

Ortsbürgermeister*in

Der oder die Ortsbürgermeister*in werden von den Ortsratsmitgliedern gewählt. Man kann diese Personen bzw. Ämter also nicht direkt wählen. In der ersten Sitzung des Ortsrates wird entschieden, wer dieses Amt bekleidet.

 

Ortsvorsteher*in

Sollten sich keine ausreichenden Kandidaten für den Ortsrat finden, dann wird ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin gewählt. Diesen können die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt wählen, sondern dies entscheidet der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung. Entscheidet ist dabei das Wahlergebnis der Ortschaft für den Gemeinderat. Sollte also ein Ort beispielsweise mehrheitlich die SPD für den Gemeinderat gewählt haben, dann hat auch die SPD das Vorschlagsrecht für den oder die Ortsvorsteher*in.

 

Wir hoffen damit einen kleinen Überblick gegeben zu haben. Habt ihr Lust auf mehr, dann sprecht uns gern an oder schreibt uns.

1. Vorsitzender Kurt Prutschke

gk.prutschke[at]gmail.com

Fraktionsvorsitzender Michael von Minden

michael.v.minden[at]web.de

Bürgermeister Holger Frase

holger.frase[at]web.de